Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Ihre berufliche Laufbahn reicht von der Staatsanwaltschaft München II über das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht München I bis nach Traunstein. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde ihr Name vor allem durch den ersten sogenannten Eiskeller-Prozess bekannt. Daneben ist Aßbichler kommunalpolitisch in Stephanskirchen aktiv und an einem Unternehmen beteiligt, das einen mechanischen Schutz gegen den Buchsbaumzünsler entwickelt hat. Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein führt sie 2026 als Vorsitzende der 4. Zivilkammer.
Jacqueline Aßbichler im Überblick
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Name | Jacqueline Aßbichler |
| Geburtsjahr | 1968 |
| Beruf | Juristin, Vorsitzende Richterin am Landgericht |
| Ausbildung | Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
| Frühere Stationen | Staatsanwaltschaft München II, Amtsgericht Rosenheim, Landgericht München I |
| Landgericht Traunstein | Vorsitzende Richterin seit Februar 2019 |
| Aufgabe 2026 | Vorsitzende der 4. Zivilkammer |
| Kommunalpolitik | Gemeinderätin in Stephanskirchen |
| Unternehmen | Mitgründerin der JaViAs GmbH |
| Bekanntes Verfahren | Erster Eiskeller-Prozess 2023/2024 |
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Aßbichlers beruflicher Schwerpunkt liegt seit Jahrzehnten in der bayerischen Justiz. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte anschließend ihr Referendariat in München und Traunstein. Von 1995 bis 1999 arbeitete sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II.
Danach wechselte sie in die Richterschaft. Ab 2000 war Aßbichler am Amtsgericht Rosenheim tätig. Im Februar 2016 ging sie als Vorsitzende Richterin an das Landgericht München I. Diese Tätigkeit endete im Januar 2019; seit Februar 2019 arbeitet sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. 2020 übernahm sie dort die Leitung der Sechsten Strafkammer.
Ihre Laufbahn umfasst damit sowohl Aufgaben im Strafrecht als auch im Zivilrecht. Das ist für ihre heutige Position relevant: Im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026 ist sie nicht einer Strafkammer, sondern der 4. Zivilkammer zugeordnet.
Die wichtigsten Stationen ihrer juristischen Karriere
| Zeitraum | Station |
|---|---|
| Studium | Rechtswissenschaften an der LMU München |
| 1995–1999 | Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II |
| 2000–Anfang 2016 | Richterin am Amtsgericht Rosenheim |
| Februar 2016–Januar 2019 | Vorsitzende Richterin am Landgericht München I |
| Seit Februar 2019 | Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein |
| 2020 | Übernahme der Sechsten Strafkammer |
| 2023–2024 | Vorsitz im ersten Eiskeller-Prozess |
| 2026 | Vorsitzende der 4. Zivilkammer |
Die beruflichen Stationen bis 2020 sind in einem zeitgenössischen Porträt ihrer Laufbahn dokumentiert; die aktuelle Zuordnung ergibt sich aus der Geschäftsverteilung des Landgerichts.
Jacqueline Aßbichler und der Eiskeller-Prozess
Besonders eng wird der Name Jacqueline Aßbichler mit dem Strafverfahren um den Tod der Studentin Hanna W. in Aschau im Chiemgau verbunden. Der erste Prozess gegen Sebastian T. begann am 12. Oktober 2023 vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein. Aßbichler führte den Vorsitz. Vor Prozessbeginn waren 27 Verhandlungstage sowie die Anhörung von 61 Zeugen und sechs Sachverständigen vorgesehen.
Am 19. März 2024 verurteilte die Kammer den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Die schriftlichen Urteilsgründe umfassten 289 Seiten. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Warum der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit Beschluss vom 1. April 2025 unter dem Aktenzeichen 1 StR 434/24 auf und verwies die Sache an eine andere Jugendkammer zurück. Entscheidend war ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, der im ursprünglichen Verfahren abgelehnt worden war.
Während der laufenden Hauptverhandlung hatte Aßbichler außerhalb des Gerichtssaals per E-Mail mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zentrale tatsächliche und rechtliche Fragen des Verfahrens erörtert. Nach der Entscheidung des BGH hätte dieser Austausch zeitnah gegenüber den übrigen Verfahrensbeteiligten offengelegt werden müssen.
Für die sachliche Einordnung ist ein juristischer Unterschied entscheidend: Der Bundesgerichtshof stellte auf die Besorgnis der Befangenheit ab. Dafür muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Richterin tatsächlich persönlich voreingenommen war. Maßgeblich ist, ob die konkreten Umstände aus Sicht eines verständigen Angeklagten berechtigte Zweifel an der erforderlichen Unparteilichkeit hervorrufen können. Der BGH sah diese Voraussetzung hier als erfüllt an.
Was nach der BGH-Entscheidung geschah
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs war kein Freispruch. Sie bedeutete, dass das Verfahren vor einer anderen Jugendkammer neu geführt werden musste.
Diese Neuverhandlung endete am 25. November 2025 mit einem Freispruch. Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein erklärte, sie habe sich nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen können, dass der Angeklagte für den Tod von Hanna W. verantwortlich war. Anfang Dezember teilte das Gericht mit, dass keine Rechtsmittel eingelegt worden seien und der Freispruch damit rechtskräftig geworden sei.
Jacqueline Aßbichler gehörte der neu entscheidenden Kammer nicht an. Das zweite Verfahren und dessen Beweiswürdigung sind deshalb klar vom ersten Prozess unter ihrem Vorsitz zu trennen.
Welche Aufgabe hat Jacqueline Aßbichler 2026?
Der offizielle Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026, Stand 9. Februar 2026, nennt Aßbichler als Vorsitzende der 4. Zivilkammer.
Zu deren Aufgaben gehören unter anderem Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, weitere Beschwerdesachen aus der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie bestimmte Entscheidungen über Zuständigkeitsfragen. Die Kammer bearbeitet außerdem Beschwerden gegen Entscheidungen über die Ausschließung oder Ablehnung von Richtern an Amtsgerichten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Damit ist ihre aktuelle richterliche Tätigkeit 2026 stärker dem Zivil- und Beschwerderecht zugeordnet als den Strafverfahren, mit denen ihr Name zuvor verbunden war.
Kommunalpolitisches Engagement in Stephanskirchen
Neben ihrer Tätigkeit in der Justiz ist Jacqueline Aßbichler kommunalpolitisch aktiv. Die Gemeinde Stephanskirchen führt sie bei der Kommunalwahl 2026 als Richterin, Jahrgang 1968, Gemeinderätin und Kandidatin der CSU aus dem Gemeindeteil Kragling.
Sie erhielt 2.039 gültige Stimmen und belegte innerhalb der CSU-Liste Platz vier. Da die CSU sieben Sitze im Gemeinderat erreichte, gehörte Aßbichler zu den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten.
Ihr Engagement auf kommunaler Ebene ergänzt damit ihre berufliche Tätigkeit in der Justiz um eine politische Funktion in ihrer Heimatgemeinde.
JaViAs, buxit und ein Patent gegen den Buchsbaumzünsler
Ein weiterer Teil ihres beruflichen Profils liegt außerhalb der Justiz. Jacqueline und Vincent Aßbichler werden als Gründer der JaViAs GmbH aus Stephanskirchen genannt. Seit 2018 entwickelten sie das Schutzkonzept buxit, ein mechanisches Netz, das die Eiablage des Buchsbaumzünslers verhindern soll.
Auch patentrechtlich ist Aßbichlers Beteiligung dokumentiert. Beim deutschen Patent DE102018131677B4 zum Schutz von Buchsbäumen vor dem Buchsbaumzünsler geht die Anmeldung auf Dezember 2018 zurück; die Schutzrechte wurden später auf die JaViAs GmbH übertragen.
2024 erreichte die JaViAs GmbH beim MEGGLE-Gründerpreis den dritten Platz. Der Preis war mit 15.000 Euro dotiert. Die Jury würdigte dabei das mechanische Schutzkonzept gegen den Buchsbaumzünsler.
Häufige Fragen zu Jacqueline Aßbichler
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Zuvor arbeitete sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft München II, am Amtsgericht Rosenheim und am Landgericht München I.
Ist Jacqueline Aßbichler noch Richterin?
Ja. Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026 führt sie als Vorsitzende der 4. Zivilkammer.
Welche Rolle spielte Jacqueline Aßbichler im Eiskeller-Fall?
Sie leitete als Vorsitzende Richterin den ersten Prozess gegen Sebastian T. vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein. Das Verfahren endete im März 2024 zunächst mit einer Verurteilung zu neun Jahren Jugendstrafe.
Warum wurde das erste Eiskeller-Urteil aufgehoben?
Der Bundesgerichtshof sah einen Befangenheitsgrund im Zusammenhang mit einem nicht rechtzeitig offengelegten Austausch zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft über zentrale Fragen des Verfahrens. Deshalb durfte das ursprüngliche Urteil keinen Bestand haben.
Hat der BGH Jacqueline Aßbichler als tatsächlich befangen bezeichnet?
Der rechtliche Maßstab war die Besorgnis der Befangenheit. Eine tatsächliche persönliche Voreingenommenheit musste dafür nicht festgestellt werden. Entscheidend war der objektiv mögliche Eindruck fehlender Unparteilichkeit.
Ist Jacqueline Aßbichler auch unternehmerisch tätig?
JaViAs beziehungsweise der MEGGLE-Gründerpreis führen Jacqueline Aßbichler zusammen mit Vincent Aßbichler als Gründerin des Unternehmens hinter dem Buchsbaum-Schutzkonzept buxit. Auch eine entsprechende Patentanmeldung ist dokumentiert.
Fazit
Jacqueline Aßbichler verfügt über eine lange Laufbahn in der bayerischen Justiz. Der erste Eiskeller-Prozess machte ihren Namen weit über die Region hinaus bekannt, wobei für eine korrekte Einordnung die genaue Bedeutung der späteren BGH-Entscheidung entscheidend ist. 2026 arbeitet sie weiterhin als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, nun an der 4. Zivilkammer. Zugleich ist sie im Gemeinderat von Stephanskirchen vertreten und als Mitgründerin der JaViAs GmbH mit dem Schutzkonzept buxit verbunden.
siehe auch : Delores Nowzaradan: Was über Dr. Nows frühere Ehefrau belegt ist
